Ausbildung Kampfrichter
- Tobias Schwendner
- Kategorie: Kampfrichter
- Zugriffe: 26
- Datum: 01.07.2025
Dringender Aufruf an alle Eltern zur Teilnahme an der Ausbildung zum Wettkampfrichter Schwimmen
Lehrgang am Samstag, 25. Oktober in Neumarkt in der Oberpfalz - nutzt die freiwillige Teilnahme, bevor es für alle zur Pflicht wird!
Liebe Eltern, wir brauchen euch, dringend!
Wie ihr sicherlich wisst, sind viele Wettkampfrichter erforderlich, um eigene Wettkämpfe durchführen zu können und an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Für die Durchführung eines Wettkampfes (z.B. unser Pokalschwimmfest oder Panoramabad-Schwimmfest braucht es je nach Wettkampfgröße ca. 15 bis 30 Kampfrichter. Zu auswärtigen Wettkämpfen müssen wir je nach Anzahl unserer Meldungen auch meist 1-3 Kampfrichter pro Wettkampfabschnitt stellen.
Leider ist unsere Anzahl an Kampfrichtern in letzter Zeit stark zurück gegangen und wir haben inzwischen wirklich Schwierigkeiten, die erforderliche Anzahl an Kampfrichtern aufzubringen. Wenn es uns nicht gelingt, möglichst viele Eltern als Kampfrichter zu gewinnen, wird das für uns bzw. für eure Kinder bedeuten, dass wir zukünftig unsere eigenen Wettkämpfe vielleicht schon bald nicht mehr veranstalten können und nicht mehr wie bisher an Wettkämpfen teilnehmen können.
Da die Anzahl an Kampfrichtern von der Anzahl unserer Starts abhängt, kann es daher sein, dass wir unsere Starts reduzieren oder ganz streichen müssen, wenn wir nicht genügend Kampfrichter für einen Wettkampf zusammen bekommen. Natürlich würden wir dann in erster Linie diejenigen Kinder nicht mehr melden, deren Eltern keine Kampfrichter sind.
Die Ausbildung zum Wettkampfrichter Schwimmen findet einmal im Jahr statt. Nächster Termin ist am Samstag, 25. Oktober, in Neumarkt in der Oberpfalz. An der Ausbildung können ALLE Eltern teilnehmen, ihr müsst hierfür weder selbst Erfahrung als Schwimmer/in haben noch euch detailliert im Schwimmsport auskennen. Aufgaben wie Zeiten stoppen (Zeitnehmer) oder Aufschreiben, welche Bahn als erstes, zweites, drittes etc. anschlägt (Zielrichter) schafft wirklich jeder! Einen Crash-Kurs über die wichtigsten Regelungen im Schwimmen bekommt ihr dann bei der Ausbildung.
Einzige Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung ist eine Mitgliedschaft im Verein. Natürlich werden die Kosten für die Ausbildung und eure Fahrtkosten zur Ausbildung vom Verein übernommen. Außerdem erhaltet ihr als Kampfrichter später eine kleine Vergütung je Wettkampfabschnitt, um die Kosten für die Mitgliedschaft ausgleichen zu können.
Wir bitten euch dringlichst, an der Ausbildung zum Wettkampfrichter Schwimmen teilzunehmen. Zur Anmeldung, für weitere Informationen oder Fragen könnt ihr euch jederzeit an
Umso mehr Kampfrichter wir in unseren Reihen haben, umso weniger Arbeit ist es dann auch für jeden einzelnen, wenn sich die Einsätze auf möglichst viele Eltern verteilen. Eure Einsätze, wer wann für welchen Wettkampf als Kampfrichter eingeplant ist, stimmen wir dann vor jedem Wettkampf mit euch ab. Eure Einsätze werden auch nur an den Wettkämpfen sein, wo eure Kinder auch mitschwimmen und ihr ohnehin mit beim Wettkampf dabei seid.
Sollte es uns nicht gelingen, auf freiwilliger Basis genügend Eltern als Kampfrichter zu gewinnen, sehen wir als letzten Schritt keine andere Möglichkeit, schon ab 2026 eine Regelung einzuführen, dass Schwimmer/innen, deren Eltern keine Kampfrichter sind, nicht mehr zu Wettkämpfen gemeldet werden! Das wollen weder wir als Vorstandschaft, noch ihr als Eltern und schon gar nicht eure Kinder, die davon am meisten betroffen wären...
Nutzt die Gelegenheit zur freiwilligen Teilnahme, bevor es für ALLE zur Pflicht wird!