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Neuregelung ärztliches Attest

Einheitlicher Termin zur Vorlage der Atteste über die Sportgesundheit & Wettkampftauglichkeit

Die ärztlichen Atteste sind ab sofort jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres im September selbstständig abzugeben

Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sind ab sofort die ärztlichen Atteste über die Sportgesundheit & Wettkampftauglichkeit einheitlich jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres im September selbstständig abzugeben. Dadurch erreichen wir, dass alle Atteste jeweils die ganze Saison über gültig sind und nicht vor jedem Wettkampf überprüft werden müssen. Die individuellen Anschreiben durch den Verein bei Ablauf eines Attestes entfallen deshalb. Atteste, die vor April 2020 ausgestellt wurden, sind demnach zu Beginn des neuen Schuljahres erneut einzuholen. Eine Vorlage für das ärztliche Attest könnt ihr hier downloaden. Bitte tragt euch die jährliche Terminerinnerung in euren Kalender ein.